AGB
Learto Creative Studio
§ 1 Allgemeines, Wirksamkeit
(1) Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer (Künstler) und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, dabei bedarf es keiner erneuten Vereinbarung.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
(3) Der Auftragnehmer (Künstler) behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit für künftige Verträge zu ändern. Änderungen gelten nicht für bereits geschlossene Verträge, es sei denn, die Änderung ist aufgrund einer gesetzlichen Anpassung oder einer gerichtlichen Entscheidung erforderlich. In diesem Fall wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert.
§ 2 Vertragsabschluss, Preisgestaltung
(1) Mündliche Angebote sind bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich.
(2) Alle aufgerufenen Preise sind für vergleichbare Folgeaufträge nicht bindend.
(3) Auf Wunsch des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer (Künstler) ein speziell ausgearbeitetes, schriftliches Angebot (Kostenvoranschlag), an das der Auftragnehmer (Künstler) 14 Tage ab Zugang beim Auftraggeber gebunden ist, soweit keine abweichende Frist vereinbart wird.
(4) Die Anfertigung von Entwürfen oder Mustern ist eine eigenständige Leistung und wird unabhängig davon vergütet, ob es später zur Beauftragung des endgültigen Werkes kommt.
(5) Zur Auftragsbearbeitung kann vom Auftragnehmer (Künstler) eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
(6) Ergibt sich bei der Durchführung des Auftrages die Notwendigkeit oder der Wunsch einer Änderung oder Erweiterung des Auftrages, so ist dies der jeweils anderen Vertragspartei innerhalb von 5 Werktagen mitzuteilen und seine Zustimmung schriftlich einzuholen. Die Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Ablehnung in Textform, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Änderung zustimmt, sofern dies nicht zu einer wesentlichen Vertragsänderung führt. Eine wesentliche Vertragsänderung liegt insbesondere vor, wenn sich der Leistungsumfang erheblich verändert oder die Vergütung eine Abweichung von mehr als 10 % erfährt.
(7) Vereinbarte Serviceleistungen, die über den eigentlichen Gestaltungsauftrag hinausgehen, können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.
(8) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer (Künstler) im Vorwege auf ihm bekannte, nicht offensichtliche Mängel des Auftragsgegenstandes, die für die Auftragsabwicklung und die Preisbildung erheblich sind oder sein können, hinzuweisen.
(9) Sollte sich während der Auftragsausführung herausstellen, dass das vereinbarte Ergebnis aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände nicht erreicht werden kann, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie angefallene Materialkosten anteilig zu vergüten, sofern den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.
Nicht vorhersehbare Umstände sind insbesondere äußere Einwirkungen, Materialeigenschaften oder bauliche Gegebenheiten, die trotz angemessener Vorprüfung nicht erkennbar waren.
(10) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
§ 3 Auftragserteilung
(1) Ein Auftrag kommt durch eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch eine mündliche Vereinbarung zustande. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden (z.B. durch eine Auftragsbestätigung), es sei denn, die Vereinbarungen wurden bereits von beiden Parteien einvernehmlich erfüllt. Die Auftragserteilung kann sowohl in digitaler als auch in physischer Form erfolgen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers an, die unter www.leartostudio.de öffentlich einsehbar sind.
(2) Der Auftragnehmer (Künstler) behält sich das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen, wenn die Umsetzung des Auftrags aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht realisierbar ist oder der Inhalt des Auftrags gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt.
§ 4 Versand von Ware
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Auftraggeber über. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Transportschäden. Transportschäden sind unverzüglich beim Versanddienstleister zu melden.
§ 5 Widerrufsbelehrung
(1) Ein Widerrufsrecht besteht nicht für individuell angefertigte Werke, die nach den spezifischen Wünschen des Auftraggebers erstellt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind. Dies ergibt sich aus § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.
(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass mit der Beauftragung eines individuellen künstlerischen Werkes oder einer maßgeschneiderten Dienstleistung die gesetzliche Möglichkeit eines Widerrufs ausgeschlossen ist.
Sollte der Auftragnehmer (Künstler) in Einzelfällen einer Stornierung zustimmen, erfolgt dies ausschließlich aus Kulanz und unter der Bedingung, dass bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten vom Auftraggeber vergütet werden.
(3) Bereits begonnene oder teilweise erbrachte Leistungen sind in jedem Fall anteilig zu vergüten.
§ 6 Haftung, Gewährleistung
(1) Gewährleistungsbestimmungen gelten grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Eine Garantie wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn diese wurde im Vorwege der Auftragserteilung schriftlich vereinbart.
(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt das Werk als abgenommen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
(4) Der Auftragnehmer (Künstler) behält sich das Recht auf Nachbesserung vor. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber eine angemessene Vergütungsminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Auftragnehmer (Künstler) übernimmt keine Haftung / Garantie für optische Beeinträchtigungen, die aus natürlichem Verschleiß, Alterungsprozessen, Teillackierungen / -restaurierungen und / oder anderen nach heutigem Stand der Technik nicht vermeidbaren Umständen resultieren.
Das Gleiche gilt für Mängel durch unsachgemäße Reinigung, Handhabung oder Ähnliches.
(6) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr für Werkleistungen und 2 Jahre für bewegliche Sachen, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
(7) Bei vom Kunden in Auftrag gegebenen Motiven übernimmt dieser die volle Haftung für etwaige Verletzungen von Urheber- und / oder Persönlichkeitsrechten Dritter. Dieses gilt nicht bei vom Auftragnehmer (Künstler) bereitgestellten Motiven und Entwurfsmaterial.
§ 7 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
(1) Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der bearbeiteten Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen beim Auftragnehmer (Künstler) (Eigentumsvorbehalt).
(2) Einschränkung der Nutzung vor vollständiger Zahlung
Vor vollständiger Zahlung werden dem Auftraggeber keine über das gesetzliche Nutzungsrecht (§ 44a UrhG) hinausgehenden Rechte am Werk eingeräumt. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, das Werk zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder an Dritte weiterzugeben.
(3) Nutzungsrechte bei Zahlungsverzug
Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Nutzung des Werkes zu untersagen und ggf. eine bereits erteilte Nutzungserlaubnis zu widerrufen.
(4) Übertragung der Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung
Erst mit vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen gehen – sofern nicht anders vereinbart – einfache Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Die Einräumung von Nutzungsrechten, die darüber hinaus gehen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(5) Recht zur Nutzung für Werbezwecke
Der Auftragnehmer (Künstler) ist berechtigt, sämtliche von ihm erschaffenen künstlerischen Werke, einschließlich individuell erstellter Auftragsarbeiten, zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung in Print- und Online-Medien, auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken sowie in Präsentationen und Portfolio-Dokumentationen.
(6) Rechte an Entwürfen und Vorlagen
Bei vom Auftragnehmer (Künstler) angefertigten Entwürfen, Ideen und Arbeiten jeglicher Art und Form behält sich der Auftragnehmer (Künstler) das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sollte Material (Druck, Skizze, digital etc.) an den Auftraggeber übermittelt worden sein, sind diese nach deren Funktion zur Findung des passenden Motivs zurückzugeben oder zu entsorgen. Eine Bearbeitung, Veröffentlichung, Speicherung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt. Das Gleiche gilt für Angebote und Kostenvoranschläge, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich genehmigt.
(7) Nutzung von Entwürfen und Vorlagen
Wenn nicht anders vertraglich vereinbart, dienen angefertigte Entwürfe und Vorlagen ausschließlich zur Visualisierung der geplanten Gestaltungsarbeiten. Sie sind kein Indiz dafür, dass die spätere malerische Ausführung in 100% Form und Farbe des Entwurfes/ der Vorlage entspricht.
(8) Recht der künstlerischen Freiheit
Grundsätzlich besteht für jede in Auftrag gegebene Auftragsarbeit das Recht der künstlerischen Freiheit.
§8 Widerspruch des Auftraggebers hinsichtlich der Werbezwecknutzung
(1) Widerspruch vor Auftragserteilung
Der Auftraggeber kann vor der Auftragserteilung schriftlich widersprechen, wenn er die Nutzung des Werkes zu Werbezwecken durch den Auftragnehmer (Künstler) nicht gestatten möchte.
(2) Widerspruch nach Auftragserteilung
Nach der Auftragserteilung und während der Auftragsausführung ist ein Widerspruch des Auftraggebers gegen die Nutzung des Werkes durch den Auftragnehmer (Künstler) nur unter den folgenden Bedingungen zulässig:
-
Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung der Arbeiten am Werk in schriftlicher Form erfolgen.
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Der Widerspruch ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an der Unterlassung der Nutzung nachweisen kann. Ein berechtigtes Interesse liegt ausschließlich vor:
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Wenn das Werk nachweislich geschäftsschädigend ist, insbesondere durch objektiv belegbare negative Berichterstattung oder erhebliche öffentliche Kritik.
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Wenn das Werk ohne Zustimmung des Auftragnehmers (Künstlers) wesentlich verändert oder übermalt wurde und dadurch seine künstlerische Intention verfälscht wurde.
(3) Kein rückwirkender Verlust von Nutzungsrechten
Ein Widerspruch hat keine Auswirkungen auf bereits erfolgte Nutzungen des Werkes durch den Auftragnehmer (Künstler). Insbesondere bleiben alle bis zum Zeitpunkt des Widerspruchs veröffentlichten Dokumentationen und Werbemaßnahmen rechtmäßig bestehen.
(4) Unabhängiges Recht zur Eigenwerbung
Unabhängig von einem Widerspruch behält der Auftragnehmer (Künstler) das unbefristete Recht, das Werk zu dokumentieren und für Portfolio- sowie Präsentationszwecke zu nutzen, es sei denn, dies steht nachweislich in direktem Konflikt mit einer schwerwiegenden geschäftlichen Schädigung des Auftraggebers.
§ 8 Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand bei Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand die Hansestadt Lübeck vereinbart.
(3) Gerichtsstand bei Verbrauchern
Für Verträge mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand, d.h. der Gerichtsstand des Wohnsitzes des Auftraggebers, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Zuständigkeit vorschreiben.
(4) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers (Künstlers), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Im Falle der Lieferung von Werkleistungen ist der Erfüllungsort der Ort, an dem das Werk übergeben oder zur Verfügung gestellt wird.
Stand: Lübeck, Februar 2025